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Mobilitätszuschlag (Belgien)

In Belgien ist eine Mobilitätsbeihilfe für jeden Arbeitnehmer auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz gesetzlich vorgesehen. Diese Entschädigung wird auf Basis der Anzahl zurückgelegter Kilometer berechnet. Es ist wichtig, die Dokumente über diese Fahrten für jeden Arbeitnehmer korrekt auszufüllen und gut aufzuzeichnen, unter Berücksichtigung eines eventuellen Carpoolings unter Kollegen. Diese nicht unbedeutende Verwaltungsaufgabe ist entscheidend für die Berechnung der Beihilfe, die an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden muss. Um die Unternehmen von diesen Verwaltungsaufgaben zu entlasten, bietet BizzTrack über seine Geolokalisierungsplattform ein Badgesystem an, das für jeden Arbeitnehmer und jedes Fahrzeug die Zeit und die Anzahl tatsächlich zurückgelegter Kilometer erfasst.

Auf Basis desselben Grundsatzes kann dieses System auch präzise für jeden Arbeitnehmer die Anzahl der Überstunden berechnen.